Allgemeine Geschäftsbedingungen der designenergie Werbeagentur

1. Allgemeines 
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2. Leistung und Honorar 
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Die Abwicklung der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, die Verhandlung von Sonderkonditionen, die Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle sowie die Qualitätssicherung sind durch eine Handlingkostenpauschale in Höhe von 15 % der Original-Fremdkostenrechnung abgedeckt. In besonderen Fällen kann eine Abweichung von diesem Satz nach oben (z. B. besonderer Handlingaufwand) oder nach unten (z. B. hoher Warenwert) vereinbart werden.

Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Autorenkorrekturen über den üblichen Aufwand hinaus, Überlieferung, Druckunterlagen- und Proofkosten, Kosten für Verpackung, Versand und Kuriere werden nach Aufwand berechnet und gesondert in Rechnung gestellt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.

Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

Für Arbeiten der Agentur, die aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzugeben.

Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen, Vorschriften, auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen, ist der Kunde selbst verantwortlich.

3. Präsentation 
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzugeben.

Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

4. Eigentumsrecht und Urheberschutz 
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Fotos, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Sollte zwischen der Agentur und dem Kunden vereinbart sein, dass er ein Nutzungsrecht erwirbt, so erwirbt der Kunde durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür stehen der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 15 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrags ist. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der designenergie gmbh & co. kg geändert werden.

5. Kennzeichnung 
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

6. Genehmigung 
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, und Farbausdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen der vereinbarten Zeit freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe übernimmt die Agentur keine Haftung für Zeitverzögerungen. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbsrechtliche, Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen.

Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Die
 Agentur
 haftet
 nur
 für
 Vorsatz
 und
 grobe
 Fahrlässigkeit.
 Korrekturabzüge
 sind
 von
 dem
 Auftraggeber
 auf
 Satz‐
 und
 sonstige
 Fehler
 zu
 überprüfen
 und
 der
 Agentur
 druckreif
 erklärt
 zurückzugeben.
 Nach
 der
 verbindlichen
 Druckfreigabe
 durch
 den
 Kunden
 ist
 die
 Agentur
 von
 jeder
 Verantwortung
 für
 die
 Richtigkeit
 der
 vorgelegten 
Arbeiten 
befreit. 
Wenn
 der 
Kunde
 von
 sich 
aus
Korrekturen 
durchführen 
lässt,
entfällt 
jede 
Haftung
 der 
Agentur.

7. Termine 
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

8. Zahlung 
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungen der Agentur sind sofort nach Erhalt, ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

9. Gewährleistung und Schadenersatz 
Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von sieben Werktagen nach Leistungserbringung/Auslieferung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schlägt die Nachbesserung fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurück zu treten.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

10. Schlussvereinbarungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lemgo.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.